Hans Magnus Enzensberger

Privilegierte Tatbestände (1995)

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken.

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, 
die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, 
die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, 
von denen nicht zu erwarten ist, daß sie den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden

Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, 
soweit sie nicht durch ihr Verhalten dazu Anlaß geben.

Es ist insbesondere auch Jugendlichen, 
die angesichts mangelnder Freizeitangebote und in Unkenntnis der einschlägigen Bestimmungen sowie aufgrund von Orientierungsschwierigkeiten psychisch gefährdet sind, nicht gestattet, Personen – ohne das Ansehen der Person - in Brand zu stecken.

Es ist mit Rücksicht auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland davon abzuraten.

Es gehört sich nicht.

Es ist nicht üblich.

Es sollte nicht zur Regel werden.

Es muß nicht sein.

Niemand ist dazu verpflichtet.

Es darf niemandem zum Vorwurf gemacht werden, 
wenn er es unterläßt, Personen in Brand zu stecken.

Jedermann genießt ein Grundrecht auf Verweigerung.

Entsprechende Anträge sind an das zuständige Ordnungsamt zu richten.
 

Aufgabe: Erläutern Sie, wie H.M. Enzensberger seine Argumentation aufgebaut hat !